Hierbei handelt es sich um ein Projekt der Integrierten Versorgung nach § 140a SGB V i. V. § 92b SGB XI. Ziel des Projektes ist die nachhaltige Verbesserung der Lebens- und Versorgungsqualität für die Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen. Dies geschieht durch Einbindung von niedergelassenen Ärzten und Therapeuten mit Pflegeeinrichtungen in einen integrierten pflegerischen und medizinisch-therapeutischen Versorgungsprozess.